Wetterlinge e.V.

Schülerbetreuung der Wettertalschule

Info zur Beantragung von Fördergeldern für die Betreuung 

Im Rahmen des Bildungspaktes Hessen haben Sie die Möglichkeit Zuschüsse zu Mittagessen, Schülerfahrkarten, Klassenfahrten, Musik, Sport, Vereine, Schulmaterial und Lernförderung zu beantragen.

Antragsberechtigt sind Familien, die Arbeitslosengeld 2 oder Sozialgeld bekommen, die Kinderzuschlag oder Wohngeld bekommen, die Sozialsicherung oder Grundsicherung im Alter bekommen, die Leistungen nach dem Asylbewerber-Gesetz bekommen. Mehr Info hier.

Hier finden Sie einen Antrag zur Übernahme der Betreuungskosten durch den Wetteraukreis. Unter anderem benötigen Sie dafür auch eine Bescheinigung, dass Ihr Kind in die Betreuung geht und wie hoch die Kosten sind. Diese können wir Ihnen auf Anfrage gerne ausstellen. Bitte senden Sie uns den Zuschussbescheid im Anschluss zu, da wir die Gelder dann vom Wetteraukreis einziehen.
Hinweis: Die Kosten für die Mitgliedschaft (10 €) werden nicht vom Wetteraukreis übernommen, sondern müssen von der Mitgliedsfamilie selbst getragen werden.

Wohngeld wird ebenfalls über den Wetteraukreis beantragt. Der Kinderzuschlag läuft über die Kindergeldstelle. Über diesen Link ist er online stellbar.